4.6  Zahlungsbedingungen
4.6.1 Bestandteile von Zahlungsbedingungen Mkt 4612 [3/3]
c) Kosten der Zahlung
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten der Zahlung der Käufer (als Schuldner) zu tragen hat. Die Kosten können im Einzelfall höher sein als der Rechnungsbetrag, und zwar beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen über Internet, wenn der Wert im sog. Micropayment-Bereich (z. B. kleiner 5,00 EUR) und als Zahlungsbedingung die Nachnahme (über die Post) vereinbart wurde.

Auch die Bezahlung per EuroCheque-Karte oder Kreditkarte ist ja insofern teuer, weil der Käufer die Kosten trägt, die ihm das Kreditinstitut für die Nutzung der Karte in Rechnung stellt.
d) Zeitpunkt der Zahlung
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Zahlung sind drei Grundformen zu unterscheiden (siehe Bild 4.28).1
Bild 4.28: Zum Zeitpunkt der Zahlung
Eine Zahlung vor der Lieferung/Leistung entspricht der Gewährung eines Kundenkredits und wird dann angewendet, wenn es um die Finanzierung großer Aufträge geht oder wenn es sich um unsichere Kunden (Abnehmer, Käufer) handelt.
Auch die Form "netto Kasse gegen Rechnung" (Faktura) gehört in diese Rubrik. Dies bedeutet, dass die versandbereite Ware erst nach Eingang der Zahlung abgeschickt wird.

Die Zahlung bei Lieferung entspricht dem Barkauf (z. B. im Einzelhandel) oder dem Kauf per Nachnahme (hier auch im Online-Geschäft).

Die Zahlung nach Lieferung entspricht der Gewährung eines Zahlungsziels. Dies setzt die Kreditbereitschaft des Verkäufers und zugleich auch die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Käufers voraus.
In der Regel werden die Zinsen für die Kreditgewährung im Voraus in den Verkaufspreis kalkuliert, so dass dem Käufer beim Begleichen des Rechnungsbetrages innerhalb einer kurzen Zeitspanne (Skontofrist) ein Nachlass in Form eines Skontos eingeräumt wird (siehe das Beispiel Seite Mkt 4421).
Bei der Prüfung der Eingangsrechnungen (beim Käufer) ist sofort zu signalisieren, wenn ein Skonto eingeräumt wird. Wenn dieses Skonto nicht ausgenutzt wird, kommt dies dem Käufer "teuer zu stehen"!
Beim Verkauf mit Zahlungsziel ist besonders darauf zu achten, dass die entstehenden "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" hinreichend abgesichert sind.

1  Siehe hierzu auch:
KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der Industriefachwirte. Handlungsspezifische Qualifikationen. Kiehl Verlag, Herne 2012.
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.