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4.6 Zahlungsbedingungen |
4.6.2 Sicherung von Forderungen, Zahlungsverzug |
Mkt 4620 [1/2] |
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a) Problemstellung |
Werden Produkte an Kunden mit "Zahlungsziel" verkauft,
entstehen beim Verkäufer (Unternehmen) Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen.1 Diese Forderungen sind
zwar ein Vermögensgegenstand (in der Bilanz des
betreffenden Unternehmens wird dies auch so ausgewiesen!),
aber kein "Cash" (Bargeld oder Buchgeld)!
Nimmt man somit allein die Bilanz zur Hand, kann das
Unternehmen als - scheinbar - sehr kreditwürdig eingestuft
werden. Aber mit Forderungen (aus Lieferungen und
Leistungen) lassen sich direkt keine Verbindlichkeiten (z.
B. Löhne, Steuern u. a.) begleichen und falls es sich
zusätzlich noch herausstellt, dass die ausgewiesenen
Forderungen zum Teil als "zweifelhafte Forderungen"
einzustufen sind oder gar abgeschrieben werden müssen,
sieht die finanzielle Situation der Einrichtung sicherlich
nicht mehr gut aus.
Entscheidend für einen
funktionierenden Kreislauf im Umsatzprozess1 ist somit,
dass Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen)
pünktlich beglichen werden, was andererseits bedeutet,
dass einem Zahlungsverzug bzw. einem Ausfall von
Forderungen - wo und wann dies immer möglich ist -
rechtzeitig entgegenzuwirken ist.
Wie kann aber
kann sich ein Unternehmen (als Verkäufer) gegen möglichen
Forderungsausfall absichern? Welche rechtlichen Grundlagen
können in diesem Fall herangezogen werden? Dieser Frage
wollen wir uns hier näher zuwenden.
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b) Sicherung von Forderungen |
Bevor es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, sollten
- vor allem bei Neukunden - Auskünfte über den
potenziellen Käufer und seine Kreditwürdigkeit eingeholt
werden.
Derartige Auskünfte sollten sich vor allem
beziehen auf
- die Rechts- und Vermögensverhältnisse des
Partners,
- die bisherige Zahlungsweise und die
Einschätzung seiner Bonität,
- die Persönlichkeit des Partners u. a.
Als
Auskunftsstellen kommen in Frage: - Kreditinstitute
(mit Genehmigung des Kunden!),
- öffentliche Register
(Handelsregister u. a.),
- gewerbsmäßige Auskunfteien
(z. B. Creditreform),
- Geschäftspartner des Kunden u.
a.
Weitere Möglichkeiten der Sicherung von Forderungen
Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen, die - als Bestandteil der
Zahlungsbedingungen - besonders dann anzustreben sind, wenn es
um die Finanzierung eines größeren Auftrages geht,
dessen Abwicklung eine längere Zeit in Anspruch nimmt und
zudem finanzielle Vorleistungen im größeren Umfang
erfordert (z. B. im Anlagenbau, in der Bauwirtschaft u.
a.) oder wenn es sich um Neukunden (mit noch nicht geklärter Bonität)
handelt und/oder wenn es Produkte betrifft, die nach
Fertigstellung nicht mehr anders verkauft werden können
(z. B. Herstellung von CD-ROM im Kundenauftrag).. |
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1 Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Lehrbuch
"Betriebswirtschaft für Ingenieure".
NWB-Verlag, Herne 2008. |
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