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4.6 Zahlungsbedingungen |
4.6.1 Bestandteile von Zahlungsbedingungen |
Mkt 4611 [2/3] |
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b) Art und Weise der Zahlung |
Die Bezahlung eines Produktes kann auf unterschiedliche
Weise zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden:1
Nr. |
Art |
Anmerkungen |
1 |
Barzahlung |
Mit der Barzahlung des vereinbarten Entgelts
erlischt die Verpflichtung des Käufers (als
Schuldner) gegenüber dem Verkäufer (als
Gläubiger). Barzahlungen sind üblich im
Einzelhandel, in Gaststätten und dgl. Bei
Barzahlungen (Kassengeschäft) sind die
Vorschriften über den Bargeldverkehr zu beachten.
Probleme: Verlust des Bargelds, Gefahr der
Entgegennahme von Falschgeld, hoher Aufwand für
Sicherheitsfragen u. a. |
2 |
Halbbare Zahlung |
Bezahlung einer Ware oder einer Dienstleistung
mittels Scheck oder Zahlschein
(mit Anweisung zur Barauszahlung) sowie
Begleichung einer Nachnahme-Forderung
beim Verkauf über Internet oder Versandhandel.
Schecks bzw. Zahlscheine zählen wie Bargeld. Das
Risiko des Verlustes ist nicht ganz so hoch wie
bei Bargeld. Probleme: Es entsteht Aufwand
beim Einlösen des Schecks bzw. des Zahlscheins.
Ferner ist zu beachten, dass die Vorlagefrist bei
der Bank zwecks Einlösens des Schecks bzw.
Zahlscheins begrenzt ist. |
3 |
Bargeldlose Zahlung |
Abwicklungen der Zahlung, ohne dass der
Zahlungspflichtige noch der Zahlungsempfänger mit
Bargeld in Berührung kommt. Formen
bargeldloser Zahlung sind:
Überweisungsverkehr,
Lastschriftverkehr,
Nutzung von Verrechnungsschecks,
Wechselverkehr,
belegloser elektronischer Zahlungsverkehr,
Online Banking,
Auslandszahlungsverkehr.
Voraussetzung: Beide Partner im Zahlungsverkehr
müssen über Konten (bei Kreditinstituten)
verfügen. Probleme: Beachtliche Kosten des
Geldverkehrs, Bearbeitungs- und Überweisungszeiten
umfassen mehrere Tage u. a. Wichtig: Bei
Überweisungen u. a. ist die Schuld des Käufers
beglichen, wenn er seinem Kreditinstitut den
Überweisungsauftrag ordnungsgemäß erteilt und
nicht erst dann, wenn das Entgelt auf dem Konto
des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
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4 |
Bezahlung mit digitalisierten Karten |
Beim kartengestützten (elektronischen)
Zahlungsverkehr wird die Abwicklung einer
Zahlungsverpflichtung durch Nutzung einer
digitalisierten Karte (EC-Karte, Kreditkarte,
Kundenkarte u. a.) und Einsatz elektronischer
Zahlungssysteme realisiert. Zu unterscheiden
sind a) Pay-now-Zahlungssysteme
(Verwendung der EuroCheque-Karte mit dem edc- bzw.
Maestro-Symbol) und b) Pay-later-Zahlungssysteme
(Verwendung von Kreditkarten, Kundenkarten u. a.).
Derartige Systeme werden vor allem im
Einzelhandel, im Bereich von Dienstleistungen u.
a. genutzt. Probleme: Betrugsversuche, Kosten
des Geldverkehrs trägt der Verkäufer (z. B.
Handelsunternehmen). |
5 |
Nutzung elektronischer Zahlungsformen über
Internet |
Herbei handelt es sich meist
um spezielle Abbuchungsverfahren: Der
Online-Kunde sucht sich ein Geldinstitut, das an
dieses Verfahren angeschlossen ist. Er richtet
hier ein Verrechnungskonto ein. Auf dem eigenen
Computer muss der Kunde eine spezielle Software
installieren, die mit dem Verrechnungskonto des
Geldinstituts korrespondiert. Diese Software wird
Wallet (elektronische Geldbörse) genannt. |
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1 Siehe hierzu auch: |
KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der Industriefachwirte.
Handlungsspezifische Qualifikationen.
Kiehl Verlag, Herne 2012. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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