4.6  Zahlungsbedingungen
4.6.1 Bestandteile von Zahlungsbedingungen Mkt 4611 [2/3]
b) Art und Weise der Zahlung
Die Bezahlung eines Produktes kann auf unterschiedliche Weise zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden:1

Nr. Art Anmerkungen
1 Barzahlung Mit der Barzahlung des vereinbarten Entgelts erlischt die Verpflichtung des Käufers (als Schuldner) gegenüber dem Verkäufer (als Gläubiger).
Barzahlungen sind üblich im Einzelhandel, in Gaststätten und dgl.
Bei Barzahlungen (Kassengeschäft) sind die Vorschriften über den Bargeldverkehr zu beachten.
Probleme: Verlust des Bargelds, Gefahr der Entgegennahme von Falschgeld, hoher Aufwand für Sicherheitsfragen u. a.
2 Halbbare Zahlung Bezahlung einer Ware oder einer Dienstleistung mittels Scheck oder Zahlschein (mit Anweisung zur Barauszahlung) sowie Begleichung einer Nachnahme-Forderung beim Verkauf über Internet oder Versandhandel.
Schecks bzw. Zahlscheine zählen wie Bargeld. Das Risiko des Verlustes ist nicht ganz so hoch wie bei Bargeld.
Probleme: Es entsteht Aufwand beim Einlösen des Schecks bzw. des Zahlscheins. Ferner ist zu beachten, dass die Vorlagefrist bei der Bank zwecks Einlösens des Schecks bzw. Zahlscheins begrenzt ist.
3 Bargeldlose Zahlung Abwicklungen der Zahlung, ohne dass der Zahlungspflichtige noch der Zahlungsempfänger mit Bargeld in Berührung kommt.
Formen bargeldloser Zahlung sind:

  • Überweisungsverkehr,
  • Lastschriftverkehr,
  • Nutzung von Verrechnungsschecks,
  • Wechselverkehr,
  • belegloser elektronischer Zahlungsverkehr, Online Banking,
  • Auslandszahlungsverkehr.

    Voraussetzung: Beide Partner im Zahlungsverkehr müssen über Konten (bei Kreditinstituten) verfügen.
    Probleme: Beachtliche Kosten des Geldverkehrs, Bearbeitungs- und Überweisungszeiten umfassen mehrere Tage u. a.
    Wichtig: Bei Überweisungen u. a. ist die Schuld des Käufers beglichen, wenn er seinem Kreditinstitut den Überweisungsauftrag ordnungsgemäß erteilt und nicht erst dann, wenn das Entgelt auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
  • 4 Bezahlung mit digitalisierten Karten Beim kartengestützten (elektronischen) Zahlungsverkehr wird die Abwicklung einer Zahlungsverpflichtung durch Nutzung einer digitalisierten Karte (EC-Karte, Kreditkarte, Kundenkarte u. a.) und Einsatz elektronischer Zahlungssysteme realisiert.
    Zu unterscheiden sind
    a) Pay-now-Zahlungssysteme (Verwendung der EuroCheque-Karte mit dem edc- bzw. Maestro-Symbol) und
    b) Pay-later-Zahlungssysteme (Verwendung von Kreditkarten, Kundenkarten u. a.).
    Derartige Systeme werden vor allem im Einzelhandel, im Bereich von Dienstleistungen u. a. genutzt.
    Probleme: Betrugsversuche, Kosten des Geldverkehrs trägt der Verkäufer (z. B. Handelsunternehmen).
    5 Nutzung elektronischer Zahlungsformen über Internet Herbei handelt es sich meist um spezielle Abbuchungsverfahren: Der Online-Kunde sucht sich ein Geldinstitut, das an dieses Verfahren angeschlossen ist. Er richtet hier ein Verrechnungskonto ein. Auf dem eigenen Computer muss der Kunde eine spezielle Software installieren, die mit dem Verrechnungskonto des Geldinstituts korrespondiert. Diese Software wird Wallet (elektronische Geldbörse) genannt.

    1  Siehe hierzu auch:
    KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der Industriefachwirte. Handlungsspezifische Qualifikationen. Kiehl Verlag, Herne 2012.
    WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.