4.1 Entgeltpolitik: Grundlagen |
4.1.2 Entgeltpolitik: Preise und Preiskalkulation |
Mkt 4120 [1/4] |
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a) Begriffsbestimmung |
Mit Bezugnahme auf die Ausführungen zur Rolle des Preises
im Austauschprozess (Seite
Mkt 1210 f.) können wir festhalten: |
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Der Preis ist das Entgelt, das
ein Käufer an den Verkäufer
eines Produkts bzw. an den Erbringer einer
Leistung bezahlen soll oder tatsächlich bezahlt.
Der Preis entsteht in der Regel durch
Angebot und Annahme des Angebots im
Rahmen einer Kaufhandlung, kann aber auch Ergebnis
einer staatlichen Preisfestsetzung sein.
Als Preisbildung bezeichnet man
- das Zustandekommen von Preisen für
Produkte und Leistungen, die auf Märkten
gehandelt werden, wobei hierauf die jeweilige
Marktform (Monopol, Oligopol, Polypol)
bedeutenden Einfluss hat, bzw.
- die Entscheidung über die Höhe des Preises
und über mögliche Rabatte im Rahmen der
Marketing-Strategie eines Unternehmens
gegenüber ihren Kunden.
Preisbestandteile (aus Sicht des
Anbieters) sind die Selbstkosten, ein
kalkulatorischer Gewinn, ggf. Rabatte,
Provisionen, Skonti sowie die gesetzliche
Umsatzsteuer.1 |
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b) Preisbestandteile |
Als Bestandteile eines Preises sind - aus der Sicht eines
Anbieters (Verkäufers) - folgende Positionen
hervorzuheben:
♦
Selbstkosten Die Selbstkosten
eines Produkts bzw. einer Leistung beinhalten in allen
Branchen die nachstehend aufgeführten Hauptpositionen
(Basis: Vollkostenrechnung):
Herstellungskosten (Materialkosten, Fertigungskosten,
Sondereinzelkosten) [EUR/ME], +
Verwaltungsgemeinkosten [EUR/ME], +
Vertriebsgemeinkosten [EUR/ME], + ggf.
Vertriebseinzelkosten [EUR/ME], =
Selbstkosten [EUR/ME].
Gelingt es nicht,
über den Preis die Selbstkosten zu decken, treten im
Umsatzprozess Verluste ein.
♦
Kalkulatorischer Gewinn Der Gewinn
ist die Risikoprämie für den Unternehmer. Er soll das
"allgemeine unternehmerische Wagnis" abdecken und zugleich
den Weg für die anzustrebende Selbstfinanzierung des
jeweiligen Unternehmens öffnen.
Basis für die
Kalkulation eines angemessenen Gewinns in den Preis sind
immer die Selbstkosten eines Produkts oder einer
Leistung:
Selbstkosten [EUR/ME], +
kalkulatorischer Gewinn [EUR/ME] (ermittelt über einen
Gewinnzuschlag in Prozent auf die kalkulierten
Selbstkosten), = Barverkaufspreis
[EUR/ME].
Dieser Barverkaufspreis gilt bei
der Bewerbung um den Zuschlag für Aufträge der
öffentlichen Hand als Selbstkostenpreis.
♦ Rabatte,
Provisionen, Skonti In die
Preiskalkulation können auch Elemente der preispolitischen
Feinsteuerung (wie Rabatte), ferner Entgelte für den
Vertrieb (Provisionen) und auch Anreize für eine schnelle
Bezahlung der verkauften Erzeugnisse und Leistungen
(Skonti) einbezogen werden.
Diese Elemente dürfen
aber die dargestellten Grundbeziehungen "Preis =
Selbstkosten + Gewinn" bzw. "Selbstkosten = Preis ./.
Gewinn" nicht beeinflussen, wenn der volle
Kostenersatz gesichert werden soll.
♦
Umsatzsteuer In der Praxis spielt es
ferner eine Rolle, ob der Kunde ein Unternehmer
ist, der in der Regel umsatzsteuerrechtlich zum sog.
Vorsteuerabzug berechtigt ist, oder ob der Kunde (als
Endverbraucher) die in Rechnung zu setzende
Umsatzsteuer zu bezahlen hat, ohne sie steuerlich absetzen
zu können. Dies hat - aus der Sicht des Kunden - einen
bedeutenden Einfluss darauf, ob der Preis für ihn
akzeptabel ist oder nicht. Die Angabe der Umsatzsteuer
ist für die Preisauszeichnung und für die
Ausstellung von Rechnungen besonders wichtig. |
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Lehrbuch
"Betriebswirtschaft für Ingenieure".
NWB Verlag, Herne 2008. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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