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1.3 Absatzprozess
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1.3.2 Absatzdurchführung |
Mkt 1330 [1/4] |
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a) Inhalt und Aufgaben |
Anknüpfend an die Aussagen zum Absatzprozess (Sonderseiten
zu Mkt 1311)
können Inhalt und Aufgaben der Absatzdurchführung wie
folgt bestimmt werden: |
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Aufgaben der Absatzdurchführung sind vor allem:
- Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung,
- Erarbeitung von Angeboten bzw. Vertragsentwürfen,
einschließlich der Kalkulation von
Angebotspreisen,
- Durchführung von
Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss,
- Klärung des optimalen Absatzweges und der
Absatzlogistik sowie
- Einsteuerung der
Aufträge in die Leistungserstellung.
Der
Absatzdurchführung geht eine Absatzanbahnung (über
Werbung, konkrete Kundenakquise und andere
Aktivitäten) voraus. Die Absatzdurchführung
schließt mit der konkreten Absatzabwicklung
(Vertrieb mit Steuerung und Kontrolle der Vertragserfüllung;
Ausfertigung von Lieferscheinen und anderen
Dokumenten für den Kunden; Erstellung der
Ausgangsrechnung sowie Kontrolle des betreffenden
Zahlungseingangs) ab.
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Arbeitsschwerpunkte in der Absatzdurchführung sind
das Erstellen von Leistungs- und
Preisangeboten sowie die Gestaltung der
konkreten Liefer- und Leistungsverträge.
Dabei kann es vorkommen, dass das Unternehmen viel
Zeit in die Ausarbeitung eines Angebots
investiert, der Kunde es sich aber kurz vor
Vertragsabschluss anders überlegt. Doch damit muss
man "leben". |
b) Vorgehen: Bearbeitung von Anfragen |
Bevor es in der Wirtschaft zum Abschluss von Kaufverträgen
kommt, werden in der Regel eine Reihe von Vorklärungen
vorgenommen, bei denen man aber auch auf rechtliche
Wirkungen achten muss. Wir beginnen zunächst mit dem
Thema "Anfrage".
Eine Anfrage
dient der Feststellung des Sachverhalts, ob ein Anbieter
bzw. ein Leistungserbringer ein bestimmtes Produkt liefern
kann und - wenn JA - zu welchen Konditionen dies möglich
ist (Unterbreitung eines Angebots).1
Eine Anfrage kann allgemein gehalten oder bereits sehr
spezifiziert sein. Die allgemeine Anfrage
richtet sich auf die Erkundung des generellen
Lieferprogramms des betreffenden Partners. In Beantwortung
dieser Anfrage wird der Anfragende in der Regel einen
Katalog oder ein Prospekt erhalten oder er wird auf die
Präsenz des Unternehmens (des Betriebes bzw. der
Verwaltung) im Internet verwiesen. Die
spezifizierte Anfrage bezieht sich auf ein bestimmtes
Produkt und dient bereits der Vorklärung einer
beabsichtigten Bestellung oder eines beabsichtigten
Auftrages.
Die Anfrage ist stets formfrei, sie kann
mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail (!) oder
Fax abgegeben werden. Grundsätzlich gilt:
Anfragen sind unverbindlich, sie verpflichten den
Anfragenden zu nichts.
Wenn jedoch ein
Unternehmen auf Anfragen nicht oder erst nach weiteren
Erinnerungen reagiert, führt dies in jedem Falle zum
Imageverlust, gleich, ob sich der Anfragende an
andere Anbieter oder Leistungserbringer richtet oder
nicht.
Anfragen sind daher sehr sensibel zu
behandeln. Es reicht vorerst immer, den Eingang der
Anfrage zu bestätigen oder einen Zwischenbescheid
zu geben. |
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1
Siehe hierzu auch: |
KÜMMEL, G. (Lektorat).:
Betriebswirtschaftslehre der Unternehmung.
Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten 2012.. |
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