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6.2 Werbung |
6.2.1 Aufgaben, Ziele, Werbemittel, Werbeträger |
Mkt 6213 [4/5] |
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d) Grundsätze der Werbung |
Als Mittler im Absatzprozess nimmt die Werbewirtschaft
einen wichtigen Platz ein (Fernseh-Spot: "Werbung
sichert Arbeitsplätze!"). Die Werbewirtschaft nimmt
für sich in Anspruch, ihre Arbeit nach folgenden
Grundsätzen auszurichten:1
Grundsatz der
Wahrheit Diesem Grundsatz folgend, dürfen
einem Produkt keine unzutreffenden Eigenschaften
zugeschrieben werden. Kommentar:
Verbraucherschützer entdecken aber, dass wichtige
Informationen zu Produkteigenschaften verschwiegen werden
(siehe Thema "Gen-manipulierte Lebensmittel").
Grundsatz der Klarheit Jede
Werbebotschaft soll sachlich und unmissverständlich
vermittelt werden. Kommentar: Auch die klare
Aussage "Rauchen kann tödlich sein!" hindert
weder die Zigarettenindustrie an der Werbung noch führt
sie dazu, dass Raucher auf dieses Genussmittel verzichten.
Grundsatz der Wirksamkeit
Jede Werbung soll geeignet sein, die umworbene Zielgruppe
im positiven Sinne anzusprechen. Die mit Werbebotschaften
angesprochenen Emotionen sollen daher keine verdeckten
Triebe und unterdrückten Gefühle ansprechen, die zu
negativen Folgen für den Einzelnen oder die Gemeinschaft
führen. Kommentar: Die Suggestivwerbung geht
allerdings oft Wege, die ein Beherzigen dieses Grundsatzes
nicht erkennen lassen.
Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit Dieser Grundsatz besagt,
dass die Kosten für eine Werbemaßnahme in einem
angemessenen Verhältnis zum erwarteten Werbe-Erfolg stehen
müssen. Kommentar: Diesen Grundsatz
tatsächlich umzusetzen ist schwer, denn es gilt - wie
bereits erwähnt - zum Beispiel die Aussage: "Waren
die 100.000,00 Euro, die wir für Werbung ausgegeben haben,
erst die Hälfte des Notwendigen oder schon das Doppelte
von dem, was auch gereicht hätte?"
Grundsatz der Beachtung und Umsetzung einschlägiger
Rechtsvorschriften Um auch unter den oft
harten marktwirtschaftlichen Bedingungen einen lauteren
Wettbewerb zwischen den Anbietern zu sichern, hat der
Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften erlassen, die von
den betreffenden Akteuren zu beachten und in ihren
Handlungen umzusetzen sind. Dazu gehören vor allem die
Vorschriften zum Datenschutz, Patentschutz, Markenschutz,
Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz u. a. sowie das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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Siehe hierzu auch: |
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des
Marketings.
Pearson Studium, München/Halbergmoos
2010. |
KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der Industriefachwirte.
Handlungsspezifische Qualifikationen.
Kiehl Verlag, Herne 2012. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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