5.3  Indirekter Absatz
5.3.2 Indirekter Absatz: Einzelhandel Mkt 5323 [4/4]
d) Versandhandel
Als Versandhandel wird bekanntlich jene Form des Einzelhandels bezeichnet, bei der der Kunde Waren aufgrund von Katalogen, Prospekte oder Anzeigen auswählt, diese per Post oder über Internet bestellt und sie dann - wenn vorrätig - per Post (oder in anderer Weise) zugestellt bekommt.1

Der Kunde spart somit den Weg ins Ladengeschäft. Es besteht Rückgabe- und Umtauschrecht, so dass für den Käufer kaum ein Risiko gegeben ist.
Nachteil: Die Ware kann vor der Bestellung nicht besichtigt, probiert oder anprobiert werden. Abbildungen in Katalogen und Prospekten täuschen vor allem hinsichtlich Farbe, Größenverhältnisse u. a.

Um diesen Nachteilen zu begegnen, ergreifen die Versandhaushändler (wie Klingel, Mona usw.) solche Maßnahmen wie
  • Errichtung von Show-Rooms in anderen Ladengeschäften (zur Besichtigung und Bestellung von Waren),
  • Ausweitung der Produktbeschreibungen in der zugehörigen Web-Präsenz der Versandhandelshäuser (Online-Shop) bis hin zur Einbeziehung virtueller Verkaufsberater u. a.
e) Ambulanter Handel
Ambulanter Warenhandel wird heute fast nur noch als Straßenhandel betrieben. Es werden Waren für den Alltagsbedarf oder für den Sofortverbrauch angeboten.

Typische Sortimente im Straßenhandel sind:
  • Zeitungen und Zeitschriften,
  • Backwaren,
  • Obst und Gemüse, Süßwaren, Speiseeis,
  • Blumen, Tabakwaren u. a.
f) Handel über Internet
Zu den Online-Shops im Einzelhandel mit den meisten Besuchern gehören naturgemäß die Web-Präsenzen der großen Versandhandelshäuser wie

www.quelle.de     www.mona.de    www.conrad.de  u. a.

Darüber hinaus gibt es unzählige weitere Anbieter für den Online-Versandhandel.

Vielfach sind die einzelnen Shops in ein sog. "Einkaufszentrum" (eine Mall) integriert. Dies ist für den Anbieter wie für den Käufer dann sinnvoll, wenn Synergieeffekte durch Ansammlung mehrerer Shops in einem "Internet-Einkaufszentrum" erreicht werden können.

Beispiele:  www.shopping24.de     www.shopping-online.de

Erkennbar ist, dass sich der Anteil des Online-Geschäfts am Gesamtumsatz des Einzelhandels auch künftig weiter erhöhen wird.

Zu beachten sind dabei die Bestimmungen zum Fernabsatz (siehe § 312 b ff. BGB).

1 Siehe hierzu auch:
LERCHENMÜLLER, M.: Handelsbetriebslehre. NWB- Verlag, Herne 2013.
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.