4.7  Absatzfinanzierung
4.7.4 Factoring Mkt 4740 [1/2]
a) Inhalt, Ziele
Als Factoring wird der vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Anbieters (Unternehmen u. a.) durch einen Factor (z. B. Factorunternehmen) bezeichnet.1

Durch das Factoring ist es Anbietern möglich, den Abnehmern günstigere Konditionen als Wettbewerber einzuräumen, da der Gegenwert für die Forderungen dem Anbieter über den Factor zurückfließt.1
Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen a) einem leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des Factors) und b) einem Finanzierungsinstitut (Factor).

Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ständig insgesamt oder teilweise zum Kauf anzubieten (siehe Bild 4.33). 

Der Factor seinerseits erklärt sich bereit, für den Klienten die folgenden Funktionen zu übernehmen:  
  • Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, Übernahme des Mahnwesens und des Inkassos (Dienstleistungsfunktion),
  • Bevorschussung der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion) sowie ggf.
  • Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall (Delkrederefunktion).
Bild 4.33: Factoring (Prinzipschema)

1  Siehe hierzu auch:
on KÄNEL, S.: Lehrbuch "Betriebswirtschaft für Ingenieure", NWB-Verlag, Herne 2008
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.