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4.7 Absatzfinanzierung |
4.7.4 Factoring |
Mkt 4740 [1/2] |
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a) Inhalt, Ziele |
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Als Factoring wird der
vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf von
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines
Anbieters (Unternehmen u. a.) durch einen
Factor (z. B. Factorunternehmen) bezeichnet.1
Durch das Factoring ist es Anbietern möglich,
den Abnehmern günstigere Konditionen als
Wettbewerber einzuräumen, da der Gegenwert für die
Forderungen dem Anbieter über den Factor zurückfließt.1 |
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Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen
a) einem leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des
Factors) und b) einem Finanzierungsinstitut (Factor).
Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor seine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ständig
insgesamt oder teilweise zum Kauf anzubieten (siehe
Bild 4.33).
Der Factor
seinerseits erklärt sich bereit, für den Klienten die
folgenden Funktionen zu übernehmen:
- Abwicklung der
Debitorenbuchhaltung, Übernahme des Mahnwesens und des
Inkassos (Dienstleistungsfunktion),
- Bevorschussung
der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion) sowie
ggf.
- Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall
(Delkrederefunktion).
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Bild 4.33: Factoring (Prinzipschema) |
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1 Siehe hierzu auch: |
on KÄNEL, S.:
Lehrbuch "Betriebswirtschaft für
Ingenieure",
NWB-Verlag, Herne 2008 |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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