4.7  Absatzfinanzierung
4.7.3 Leasing Mkt 4731 [2/2]
c) Finance-Leasing
Als Finance-Leasing wird das längerfristige Anmieten von Anlagegütern auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages bezeichnet. 
Der wesentliche Unterschied zum Operate-Leasing besteht darin, dass der Leasing-Vertrag innerhalb einer Grundmietzeit nicht kündbar ist (siehe Bild 4.32)

Die Grundmietzeit beträgt in der Regel 50 % bis 75 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Anlagegutes.

Zwischen den Partnern kann auch eine sog. Kaufoption vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Leasing-Nehmer die Option hat, das Anlagegut bereits während oder nach Ablauf der Grundmietzeit gegen Entgelt zu kaufen.
In diesen Fällen ist der Erwerb eines Anlagegutes über Leasing eine mögliche Alternative, die aber in jedem Fall betriebswirtschaftlich bewertet werden muss.
Bild 4.32: Leasing eines Wirtschaftsgutes (Finance-Leasing)
Beispiele:
Mieten von Baumaschinen, Fahrzeugen, Computern, Lagerhallen und dgl. zum Zwecke einer längerfristigen Nutzung im Geschäftsbetrieb des Leasing-Nehmers.

1  Siehe hierzu auch:
von KÄNEL, S.: Lehrbuch "Betriebswirtschaft für Ingenieure", NWB-Verlag, Herne 2008
OLFERT, K.: Finanzierung. Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2013.
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.