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4.7 Absatzfinanzierung |
4.7.3 Leasing |
Mkt 4731 [2/2] |
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c) Finance-Leasing |
Als Finance-Leasing wird das längerfristige
Anmieten von Anlagegütern auf der Grundlage eines
Leasing-Vertrages bezeichnet. Der wesentliche
Unterschied zum Operate-Leasing besteht darin, dass der
Leasing-Vertrag innerhalb einer Grundmietzeit
nicht kündbar ist (siehe Bild 4.32)
Die Grundmietzeit beträgt in der Regel 50 % bis 75
% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines
Anlagegutes.
Zwischen den Partnern kann auch eine
sog. Kaufoption vereinbart werden. Dies bedeutet,
dass der Leasing-Nehmer die Option hat, das Anlagegut
bereits während oder nach Ablauf der Grundmietzeit gegen
Entgelt zu kaufen. In diesen Fällen ist der Erwerb eines
Anlagegutes über Leasing eine mögliche Alternative, die
aber in jedem Fall betriebswirtschaftlich bewertet werden
muss.
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Bild 4.32:
Leasing eines Wirtschaftsgutes (Finance-Leasing) |
Beispiele: Mieten von Baumaschinen,
Fahrzeugen, Computern, Lagerhallen und dgl. zum Zwecke
einer längerfristigen Nutzung im Geschäftsbetrieb des
Leasing-Nehmers.
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1 Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.:
Lehrbuch "Betriebswirtschaft für
Ingenieure",
NWB-Verlag, Herne 2008 |
OLFERT, K.:
Finanzierung.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2013. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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