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4.5 Lieferbedingungen |
4.5.1 Lieferbereitschaft, Lieferarten, Lieferzeit |
Mkt 4511 [2/6] |
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b) Begriffsbestimmung zu Lieferbedingungen |
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Unter Lieferbedingungen werden im
Beschaffungs- und Absatzprozess alle Modalitäten
verstanden, die vor allem die Kriterien
- Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft,
- Lieferzeit,
- Lieferart (Übergabe des Produkts,
Gefahren- und Eigentumsübertragung u. a.),
- Umtausch- und Rücktrittsmöglichkeiten
sowie
- Bezahlung von Verpackungs-, Fracht- und
Versicherungskosten
betreffen.
Ziel und Anliegen der
Gestaltung markt- und kundenorientierter
Lieferbedingungen ist - aus der Sicht des
Anbieters - das Zustandekommen von
Umsatzgeschäften, die Sicherung von
Kundenzufriedenheit sowie das Bemühen um
Kundenbindung. Die Lieferbedingungen sind
damit eine wesentliche Komponente der
Entgeltpolitik. Sie werden - zusammen mit den
Zahlungsbedingungen sowie der
Absatzfinanzierungspolitik - als ein tragender
Bestandteil der sog. Konditionenpolitik
angesehen.1 |
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Die oben genannten Kriterien bzw. Komponenten der
Lieferbedingungen wollen wir jetzt ein wenig näher
betrachten. |
c) Liefer- und Leistungsbereitschaft |
In der Praxis der Abwicklung von Beschaffungs- und
Absatzprozessen ist oft der satirische Slogan "Kunde
droht mit Auftrag, und nichts passiert!" zu hören.
Mit einer solchen Bemerkung soll vor allem das momentane
Unvermögen eines Unternehmens kritisiert werden, eine
Kundenanfrage sofort und ohne weitere Verzögerung
ordnungsgemäß zu beantworten und eine klare Aussage zur
Liefer- und Leistungsbereitschaft zu treffen.
Dabei
ist die Sachlage eigentlich klar: Wer sich als Anbieter
auf dem Markt positioniert und durch Werbe- und andere
Offerten kundtut, dass er bestimmte Produkte liefern bzw.
bestimmte Leistungen ausführen kann, muss damit rechnen,
dass hierzu Anfragen bzw. Bestellungen von Nachfragern
eingehen.
Lieferbereitschaft heißt
dann, dass das betreffende Produkt sofort oder in einer
angemessenen Zeitspanne oder - bei speziellen
Kundenwünschen - zu einem abzustimmenden Termin geliefert
werden kann.
Ist eine so definierte
Lieferbereitschaft nicht gegeben, führt dies in jedem
Falle beim Anbieter zu Imageschaden und in der Regel zum
Verlust des möglichen Umsatzgeschäftes, da sich dann die
Kunden an andere Anbieter wenden.
Leistungsbereitschaft bezieht sich auf die
Fähigkeit eines Anbieters, eine vom Kunden angefragte oder
gewünschte Dienstleistung (z. B. Ausführen einer
Reparaturleistung) sofort oder nach einer vertretbaren
Wartezeit ausführen zu können.
Auch in diesem Falle
gilt, dass ein Imageschaden oder ein Verlust im
Umsatzgeschäft eintritt, wenn der Anbieter - aus welchen
Gründen auch immer - den Kundenauftrag nicht nach dem
Wunschtermin des Kunden ausführen kann, es sei denn, der
Anbieter hat eine solche (z. B. monopolartige)
Marktstellung, dass ihm derartige Verluste (scheinbar)
nicht schaden.
In Beschaffungs-, Lager- und
Absatzwirtschaft wird die Fähigkeit zur sofortigen
Erledigung von Bedarfsanmeldungen durch den sog.
Lieferbereitschafts- bzw. Servicegrad
ausgedrückt. |
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1 Siehe hierzu auch: |
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des
Marketings.
Pearson Studium, München/Halbergmoos
2010. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
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