4.5  Lieferbedingungen
4.5.1 Lieferbereitschaft, Lieferarten, Lieferzeit Mkt 4511 [2/6]
b) Begriffsbestimmung zu Lieferbedingungen
Unter Lieferbedingungen werden im Beschaffungs- und Absatzprozess alle Modalitäten verstanden, die vor allem die Kriterien
  • Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft,
  • Lieferzeit,
  • Lieferart (Übergabe des Produkts, Gefahren- und Eigentumsübertragung u. a.),
  • Umtausch- und Rücktrittsmöglichkeiten sowie
  • Bezahlung von Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten
betreffen.

Ziel und Anliegen der Gestaltung markt- und kundenorientierter Lieferbedingungen ist - aus der Sicht des Anbieters - das Zustandekommen von Umsatzgeschäften, die Sicherung von Kundenzufriedenheit sowie das Bemühen um Kundenbindung.
Die Lieferbedingungen sind damit eine wesentliche Komponente der Entgeltpolitik. Sie werden - zusammen mit den Zahlungsbedingungen sowie der Absatzfinanzierungspolitik - als ein tragender Bestandteil der sog. Konditionenpolitik angesehen.1
Die oben genannten Kriterien bzw. Komponenten der Lieferbedingungen wollen wir jetzt ein wenig näher betrachten.
c) Liefer- und Leistungsbereitschaft
In der Praxis der Abwicklung von Beschaffungs- und Absatzprozessen ist oft der satirische Slogan "Kunde droht mit Auftrag, und nichts passiert!" zu hören.
Mit einer solchen Bemerkung soll vor allem das momentane Unvermögen eines Unternehmens kritisiert werden, eine Kundenanfrage sofort und ohne weitere Verzögerung ordnungsgemäß zu beantworten und eine klare Aussage zur Liefer- und Leistungsbereitschaft zu treffen.

Dabei ist die Sachlage eigentlich klar:
Wer sich als Anbieter auf dem Markt positioniert und durch Werbe- und andere Offerten kundtut, dass er bestimmte Produkte liefern bzw. bestimmte Leistungen ausführen kann, muss damit rechnen, dass hierzu Anfragen bzw. Bestellungen von Nachfragern eingehen.

Lieferbereitschaft heißt dann, dass das betreffende Produkt sofort oder in einer angemessenen Zeitspanne oder - bei speziellen Kundenwünschen - zu einem abzustimmenden Termin geliefert werden kann.

Ist eine so definierte Lieferbereitschaft nicht gegeben, führt dies in jedem Falle beim Anbieter zu Imageschaden und in der Regel zum Verlust des möglichen Umsatzgeschäftes, da sich dann die Kunden an andere Anbieter wenden.

Leistungsbereitschaft bezieht sich auf die Fähigkeit eines Anbieters, eine vom Kunden angefragte oder gewünschte Dienstleistung (z. B. Ausführen einer Reparaturleistung) sofort oder nach einer vertretbaren Wartezeit ausführen zu können.

Auch in diesem Falle gilt, dass ein Imageschaden oder ein Verlust im Umsatzgeschäft eintritt, wenn der Anbieter - aus welchen Gründen auch immer - den Kundenauftrag nicht nach dem Wunschtermin des Kunden ausführen kann, es sei denn, der Anbieter hat eine solche (z. B. monopolartige) Marktstellung, dass ihm derartige Verluste (scheinbar) nicht schaden.

In Beschaffungs-, Lager- und Absatzwirtschaft wird die Fähigkeit zur sofortigen Erledigung von Bedarfsanmeldungen durch den sog. Lieferbereitschafts- bzw. Servicegrad ausgedrückt.

1  Siehe hierzu auch:
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des Marketings. Pearson Studium, München/Halbergmoos 2010.
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.