4.4 Rabattpolitik der Unternehmen |
4.4.1 Rabattarten |
Mkt 4410 [1/4] |
|
a) Begriffsbestimmung |
Produktpolitik, Preispolitik und
Rabattpolitik bilden in der Praxis eine untrennbare
Einheit. |
|
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass,
den ein Hersteller/Verkäufer einem Abnehmer/Käufer
für eine bestimmte Leistung des Abnehmers gewährt,
die mit dem betreffenden Produkt im Zusammenhang
steht.1
Aufgabe und Ziel der Rabattpolitik
als Bestandteil der Kontrahierungspolitik
ist es, die Möglichkeiten der preispolitischen
Feinsteuerung für eine beidseitige "win-to-win"-Situation
im Absatzgeschäft auszuschöpfen. Eine
Rabattpolitik kann - aus der Sicht des Anbieters -
aber nur dann realisiert werden, wenn die eigene
Marktstellung oder die Marktsituation es zulässt,
jene "Luft" in die Angebotspreise zu kalkulieren,
die dann als Rabatt an Kunden abgegeben werden
kann. |
|
Die in der Wirtschaftspraxis angewendeten Formen der
Rabattgewährung (= Rabattarten) sind - im Überblick - aus
der nachstehenden Grafik in Bild 4.18 zu
entnehmen. |
|
Bild 4.18: Rabattpolitik im Marketix-Mix |
Unternehmen, die die Rabattpolitik jedoch so weit treiben,
dass Produkte zu Preisen angeboten werden, die keineswegs
kostendeckend sein können oder die mit wesentlichen
Abstrichen am Regelprodukt (Qualität, Zuverlässigkeit,
Sicherheit u. a.) "erkauft" werden, ruinieren die Märkte
und schließlich auch sich selbst ("PRAKTIKER",
Billigflieger u. a.). |
|
1 Siehe hierzu auch: |
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des
Marketings.
Pearson Studium, München/Halbergmoos
2010. |
KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der
Industriefachwirte. Handlungsspezifische
Qualifikationen.
Kiehl Verlag, Herne 2012. |
WEIS, Ch.: Marketing.
Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012. |
|
|
|