4.4  Rabattpolitik der Unternehmen
4.4.1 Rabattarten Mkt 4410 [1/4]
a) Begriffsbestimmung
Produktpolitik, Preispolitik und Rabattpolitik bilden in der Praxis eine untrennbare Einheit.
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, den ein Hersteller/Verkäufer einem Abnehmer/Käufer für eine bestimmte Leistung des Abnehmers gewährt, die mit dem betreffenden Produkt im Zusammenhang steht.1

Aufgabe und Ziel der Rabattpolitik als Bestandteil der Kontrahierungspolitik ist es, die Möglichkeiten der preispolitischen Feinsteuerung für eine beidseitige "win-to-win"-Situation im Absatzgeschäft auszuschöpfen.
Eine Rabattpolitik kann - aus der Sicht des Anbieters - aber nur dann realisiert werden, wenn die eigene Marktstellung oder die Marktsituation es zulässt, jene "Luft" in die Angebotspreise zu kalkulieren, die dann als Rabatt an Kunden abgegeben werden kann.
Die in der Wirtschaftspraxis angewendeten Formen der Rabattgewährung (= Rabattarten) sind - im Überblick - aus der nachstehenden Grafik in Bild 4.18 zu entnehmen.
Bild 4.18: Rabattpolitik im Marketix-Mix
Unternehmen, die die Rabattpolitik jedoch so weit treiben, dass Produkte zu Preisen angeboten werden, die keineswegs kostendeckend sein können oder die mit wesentlichen Abstrichen am Regelprodukt (Qualität, Zuverlässigkeit, Sicherheit u. a.) "erkauft" werden, ruinieren die Märkte und schließlich auch sich selbst ("PRAKTIKER", Billigflieger u. a.).

1  Siehe hierzu auch:
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des Marketings. Pearson Studium, München/Halbergmoos 2010.
KRAUSE, G./KRAUSE, H.: Die Prüfung der Industriefachwirte. Handlungsspezifische Qualifikationen. Kiehl Verlag, Herne 2012.
WEIS, Ch.: Marketing.  Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2012.