3.4 Service- und Garantieleistungspolitik |
3.4.1 Kundendienst (Service) |
Mkt 3413 [4/4] |
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d) Kaufmännischer Kundendienst |
Außer dem technischen Kundendienst gewinnt zunehmend auch
der kaufmännische Kundendienst an Bedeutung.1 |
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Als kaufmännischer Kundendienst
werden alle nicht-technischen
Dienstleistungen bezeichnet, die - zum Teil auch
unabhängig von der eigentlichen Hauptleistung -
von einem Anbieter gegenüber einem Kunden gegen
Entgelt oder auch unentgeltlich
erbracht werden.
Im Einzelnen können diese
Dienstleistungen (als "Extraleistungen") umfassen:
- Informations- und Beratungsdienst (z. B.
in einem Baumarkt oder in einem Warenhaus),
-
Inzahlungnahme alter Produkte bei Kauf eines
neuen Produktes,
- Schaffen von
Einkaufserleichterungen (Kundenparkplätze;
Abstellen von Kinderwagen; Spielplätze für
Kinder und dergl.),
- Durchführung von
Zustelldiensten (z. B. Antransport neuer
Produkte; Abtransport von zu entsorgenden
alten Produkten),
- Unterstützung bei der
finanziellen Abwicklung des Kaufs von
Produkten (z. B. Ermöglichen von
Teilzahlungen)
u. a.
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Zu den kaufmännischen Kundendienstleistungen können auch
jene unentgeltlichen "Gefälligkeiten"
gezählt werden, die vom Kunden oft als der eigentliche
"Service" des Anbieters angesehen werden.
Dazu
gehören zum Beispiel solche Aktivitäten wie
- Anfertigen
von Geschenkverpackungen,
- Zugabe von Proben und
anderen Nützlichkeiten (z. B. beim Einkauf von Kosmetika),
- Tipps für die Pflege oder für
die Ausnutzung der Funktionalität von Produkten,
- Übergabe eines Ersatzgerätes für die Dauer einer Reparatur
am Gerät des Kunden
und dgl. Diese Gefälligkeiten
wirken dann als Service, wenn sie "von Herzen" kommen und
vom Kunden nicht als eine Art "Zwang zur Kundenbindung"
aufgefasst werden.
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Siehe hierzu: |
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des
Marketings.
Pearson Studium, München/Halbergmoos
2010. |
WEIS, Ch.: Marketing.
NWB-Verlag, Herne 2012. |
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