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3.2 Produktstrategien |
3.2.4 Markenpolitik |
Mkt 3241 [2/3] |
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b) Strategien für die Bildung von Marken |
Bei der Bildung von Marken als Aufgabe der Markenpolitik
werden folgende Strategien praktiziert:1
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Strategie |
Beschreibung |
Beispiele |
Monomarke |
Für jedes
einzelne Produkt wählt der Anbieter einen eigenen
Namen, ohne dabei Bezug auf den Firmennamen zu
nehmen. Dies hat den Vorteil, dass
kein Einfluss auf das Firmenimage ausgeübt wird.
Nachteilig ist, dass hierdurch keine
"Überstrahlungswirkungen" auf andere Produkte des
Unternehmens ausgehen. |
ATA, TEMPO,
PERSIL, PRIL, ALETE, KITKAT |
Dachmarke |
Für alle
Produkte wird ein einheitlicher Dachname gewählt.
Vorteil ist, dass - bei guter Kundennachfrage - Überstrahlungswirkungen
auf andere Produkte des Unternehmens ausgehen
("Goodwill-Transfer"), wodurch die
Werbeaufwendungen für einzelne Produkte gesenkt
werden können.
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RITTER-SPORT,
MAGGI, KNORR, KRAFT |
Kombinationsmarke |
Hier wird eine
Kombination von Produktname und Firmenname
gewählt. |
VW-PASSAT,
AUDI-QUTTRO, |
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c) Bestimmungen im Markengesetz |
Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Marlen und
sonstigen Kennzeichnungen liefert das Markengesetz (MarkenG).
Es ist das wichtigste wettbewerbsrechtliche
Nebengesetz und ein Bindeglied zwischen dem
Wettbewerbsrecht und dem Verbraucherschutz,
denn es zielt darauf ab, dass die Waren eines Unternehmens
durch Nutzung von Namen und Zeichen eindeutig von Waren
anderer Unternehmen unterschieden werden können.
Derartige geschützte Marken und sonstige Kennzeichnungen
sind nach dem MarkenG sowohl Marken als auch
geschäftliche Bezeichnungen und geografische
Herkunftsangaben. So heißt es in § 3 Abs.
1 MarkenG: |
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"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere
Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen,
Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale
Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware
oder ihrer Verpackung sowie sonstige
Aufmachungen einschließlich Farben und
Farbzusammenstellungen geschützt werden, die
geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen
zu unterscheiden." |
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Erläuterungen:1
Marken sind vor allem Wortmarken (z, B. "NIVEA"),
Bildmarken (Z. B.
für Kalkulationssoftware MS Excel) oder auch Hörmarken ("Nichts
ist unmöglich, TOYOTA"). Dabei kann es sich
sowohl um Monomarken, Dachmarken oder um kombinierte
Marken gehen.
Geschäftliche Bezeichnungen
sind solche Unternehmenskennzeichnungen und Werktitel wie
"SIEMENS" (Unternehmenskennzeichen) oder "Spiegel"
(Werktitel).
Geographische Herkunftsangaben
beziehen sich auf Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder
Ländern oder auf sonstige Angaben und Zeichen, die im
Geschäftsverkehr als Kennzeichnung einer geographischen
Herkunft dienen. Beispiele "Champagner", "Meißener
Porzellan", "Thüringer Bratwurst". |
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1
Siehe hierzu: |
KOTLER, Ph. u. a.: Grundlagen des
Marketings.
Pearson Studium, München/Halbergmoos
2010. |
WEIS, Ch.: Marketing.
NWB-Verlag, Herne 2012. |
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