1.4  E-Commerce  
1.4.3   Rechtsgrundlagen1 Mkt 1430 [1/1]
a) Elektronischer Geschäftsverkehr, Vorschriften zum Fernabsatz
Mit der Ausweitung und der zunehmenden Bedeutung des elektronischen Handels- und Dienstleistungsverkehrs (E-Commerce) mussten auch entsprechende - länderübergreifende - Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die sowohl den Anbietern als auch vor allem den Verbrauchern ausreichende Rechtssicherheit im Online-Geschäft geben.

Bereits im Jahre 2000 wurden mit der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wichtige Grundlagen über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt geschaffen.
Diese Entwicklung musste sich auch in Bestimmungen zu Schuldverhältnisse aus Verträgen niederschlagen. So wurden in das "Bürgerliche Gesetzbuch" Bestimmungen zu "Fernabsatzverträge" (§ 312 b - f BGB) sowie auch zum "Elektronischen Geschäftsverkehr" (§ 312g BGB) aufgenommen.
Besondere Bedeutung wird dabei dem Widerrufs- und dem Rückgaberecht seitens der Verbraucher, der Sicherheit bei elektronischen Bestellungen, der elektronischen Bestätigung von Bestellungen, der Einsichtnahme in die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" u. a. eingeräumt (siehe die Änderungen im EU-Recht zum Widerspruchsrecht ab dem 23.06.2014; siehe www.e-recht24.de).
b) Telemediengesetz
Das Telemediengesetz (TMG) ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Telemedien in Deutschland.
Zielsetzung der Bestimmungen im TMG ist es,
  • die elektronische Einwilligung der Verbraucher zur Verwendung ihrer Daten anwenderfreundlicher zu gestalten,
  • die Pflichten der Diensteanbieter bei Erhebung und Verarbeitung der Daten genau festzulegen und
  • Bußgeldbestimmungen als Rechtsgrundlage für das Ahnden von Verstößen gegen die Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten einzuführen.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bedeutung personenbezogener Daten als Wirtschaftsgut im E-Commerce-/E-Business-Bereich zunehmen wird.
c) Elektronische Signatur
Das neue deutsche Signaturgesetz (SigG), welches an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde, bestimmt den Rechtsrahmen für die technische und organisatorische Gleichstellung der elektronischen Signatur mit der eigenhändigen Unterschrift in Fragen der rechtsgültigen Kommunikation über Netze,
Ziel dieser Regelungen ist es, die Einführung der chipkartenbasierte elektronische Signatur - als "qualifizierte Signatur" - konsequent zu unterstützen und damit die weitere Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in allen Bereichen (B2C; B2B; C2A; B2A) zu fördern.
Für die Entwicklung von E-Commerce/E-Business und E-Administration hat die breite Einführung der elektronischen Signatur grundlegende Bedeutung:
So sind Steuererklärungen der Unternehmen und der Bürger seit geraumer Zeit nur auf elektronischem Wege an die zuständigen Finanzämter zu leiten ( System ELSTER). Dies bedingt einer eindeutigen Identifikation des Absenders.
Auch sind Unternehmen  dazu übergegangen, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übermitteln, was gleichfalls eine eindeutige Signatur erfordert.
Dazu heißt es in § 14 Abs. 3 UStG:

"(3) bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz ...
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) ..., wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und eine zusätzliche Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
"

1 Siehe hierzu auch:
HÄRTING, N.: Internetrecht. Verlag Schmidt (Otto), Köln 2013.
von KÄNEL, S.: Lernsoftware "Betriebswirtschaftliche Grundlagen".  NWB-Verlag, Herne 2009..