1.3  Absatzprozess  
1.3.2   Absatzdurchführung Mkt 1333 [4/4]
g) Sicherungen in der der Absatzdurchführung
Jeder Leistungserbringer (Verkäufer) ist gut beraten, in der Absatzdurchführung auf Sicherheiten zu achten.

Auskünfte über die Bonität des Käufers
Das betreffende Unternehmen - als Verkäufer - holt vor Abschluss des Kaufvertrages mit einem neuen Kunden Auskünfte über diesen Partner ein (die Rechts- und Vermögensverhältnisse des Partners, bisherige Zahlungsweise und die Einschätzung seiner Bonität u. a.).
Als Auskunftsstellen kommen in Frage: Kreditinstitute (mit Genehmigung des Kunden!),  öffentliche Register (Handelsregister u. a.),  gewerbsmäßige Auskunfteien (z. B. Creditreform)  u. a.

Vorauszahlungen, Anzahlungen
Die Vereinbarung zu Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen ist besonders dann ratsam, wenn das vom Kunden bestellte Produkt nach Fertigstellung nicht mehr anders verkauft werden kann.
Beispiel: Vervielfältigung einer CD-ROM für einen Kunden. Falls der Kunde die erbrachte Leistung nicht bezahlen würde, wäre diese Leistung (CD-ROM mit Inhalt) wertlos, da sie anderweitig nicht verkauft werden könnte und dürfte.

Zahlung durch Wechsel
Aufgrund der strengen Formvorschriften des Wechselgesetzes und der Möglichkeit, einen Wechsel vor Ablauf der Frist bei einem Kreditinstitut diskontieren zu können, nimmt die Bezahlung von Warenlieferungen mit Wechsel nach wie vor einen gewichtigen Platz im Wirtschaftsverkehr ein.

Factoring
Eine weitere Form der finanziellen Abwicklung des Begleichens von Forderungen ist das Factoring.
Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmen (als Verkäufer = Klient) und einem Finanzierungsinstitut als Factor. Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor alle oder eine nach ausgewählten Kunden bestimmte Gruppe von Forderungen zum Kauf anzubieten.
Der Factor erklärt sich seinerseits bereit, für den Klienten eine Reihe wichtiger Funktionen zu übernehmen, so vor allem verschiedene Dienstleistungen wie die Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, der Mahnungen und das Einholen der Beträge aus offenen Forderungen (Inkasso),  die Bevorschussung der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion) sowie die Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall (Delkrederefunktion).
h) Mahnwesen
Kommt es trotz aller Vorsorge in der Vertragserfüllung zu Problemen in der Begleichung von Forderungen, sind die Mittel des Mahnwesens zu nutzen.
Unter Mahnwesen ist der Gesamtprozess des Auslösens von Mahnungen an einen Schuldner, die Überprüfung der Wirksamkeit der Mahnung und das Einleiten weiterer Schritte des Gläubigers zu verstehen, um das Erbringen der geschuldeten Leistung zu erwirken.
Es werden außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren unterschieden.

Das außergerichtliche Mahnverfahren wird in der Regel in Form eines Erinnerungsschreibens (möglichst mit eingeschriebenen Brief) eingeleitet.

Falls diese Form der Mahnung keinen Erfolg zeigt, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.