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1.3 Absatzprozess
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1.3.2 Absatzdurchführung |
Mkt 1333 [4/4] |
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g) Sicherungen in der der Absatzdurchführung |
Jeder Leistungserbringer (Verkäufer) ist gut
beraten, in der
Absatzdurchführung auf Sicherheiten zu achten.
♦ Auskünfte über die Bonität des
Käufers Das betreffende Unternehmen -
als Verkäufer - holt vor Abschluss des
Kaufvertrages mit einem neuen Kunden Auskünfte
über diesen Partner ein (die Rechts- und
Vermögensverhältnisse des Partners, bisherige
Zahlungsweise und die Einschätzung seiner Bonität
u. a.). Als Auskunftsstellen kommen in Frage:
Kreditinstitute (mit Genehmigung des Kunden!),
öffentliche Register (Handelsregister u. a.),
gewerbsmäßige Auskunfteien (z. B. Creditreform)
u. a.
♦ Vorauszahlungen,
Anzahlungen Die Vereinbarung zu
Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen ist besonders
dann ratsam, wenn das vom Kunden bestellte Produkt
nach Fertigstellung nicht mehr anders verkauft
werden kann. Beispiel: Vervielfältigung einer
CD-ROM für einen Kunden. Falls der Kunde die
erbrachte Leistung nicht bezahlen würde, wäre
diese Leistung (CD-ROM mit Inhalt) wertlos, da sie
anderweitig nicht verkauft werden könnte und
dürfte.
♦ Zahlung durch
Wechsel Aufgrund der strengen
Formvorschriften des Wechselgesetzes und der
Möglichkeit, einen Wechsel vor Ablauf der Frist
bei einem Kreditinstitut diskontieren zu können,
nimmt die Bezahlung von Warenlieferungen mit
Wechsel nach wie vor einen gewichtigen Platz im
Wirtschaftsverkehr ein.
♦
Factoring Eine weitere Form der
finanziellen Abwicklung des Begleichens von
Forderungen ist das Factoring. Grundlage des
Factoring ist ein Vertrag zwischen einem
Unternehmen (als Verkäufer = Klient) und einem
Finanzierungsinstitut als Factor. Dabei erklärt
sich der Klient bereit, dem Factor alle oder eine
nach ausgewählten Kunden bestimmte Gruppe von
Forderungen zum Kauf anzubieten. Der Factor
erklärt sich seinerseits bereit, für den Klienten
eine Reihe wichtiger Funktionen zu übernehmen, so
vor allem verschiedene Dienstleistungen wie die
Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, der Mahnungen
und das Einholen der Beträge aus offenen
Forderungen (Inkasso), die Bevorschussung
der angekauften Forderungen
(Finanzierungsfunktion) sowie die Übernahme des
Risikos bei Forderungsausfall
(Delkrederefunktion).
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h) Mahnwesen |
Kommt es trotz aller Vorsorge in der Vertragserfüllung zu
Problemen in der Begleichung von Forderungen, sind die
Mittel des Mahnwesens zu nutzen. |
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Unter Mahnwesen ist der
Gesamtprozess des Auslösens von Mahnungen an einen
Schuldner, die Überprüfung der Wirksamkeit der
Mahnung und das Einleiten weiterer Schritte des
Gläubigers zu verstehen, um das Erbringen der
geschuldeten Leistung zu erwirken. Es werden
außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren
unterschieden.
Das außergerichtliche
Mahnverfahren wird in der Regel in Form eines
Erinnerungsschreibens (möglichst mit
eingeschriebenen Brief) eingeleitet.
Falls
diese Form der Mahnung keinen Erfolg zeigt, kann
der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten. |
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