1.2  Märkte  
1.2.5   Wettbewerb auf Märkten Mkt 1250 [1/2]
a) Begriffsbestimmung
Wettbewerbsfreiheit ist eines der Grundprinzipien einer marktwirtschaftlichen Ordnung, insofern sind Markt und Wettbewerb untrennbar miteinander verbunden.
Die Ausarbeitung wirksamer Wettbewerbs-Strategien bildet einen Hauptgegenstand des Marketings im Bereich der privaten Unternehmen, aber auch im Bereich öffentlicher Verwaltungen, der Universitäten und Hochschulen und in weiteren Dienstleistungsbereichen.
Was kennzeichnet nun den "Wettbewerb" und welche Funktionen übt er aus?
Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinne charakterisiert eine Situation, in der Unternehmen (und andere Anbieter) auf dem Markt mit dem Einsatz unterschiedlicher Mittel um das Erreichen gleicher oder ähnlicher Ziele ringen.
Das Erreichen eines definierten Zieles ist aber - in der Regel - nur einem der Wettbewerber möglich.

Dadurch entsteht für alle Wettbewerber Leistungsdruck, der zu Ergebnissen führt, die unter anderen Umständen nicht oder nicht in gleichem Maße erreicht werden würden.

Der Wettbewerb in der Marktwirtschaft trägt dazu bei, dass Produktionsfaktoren dort eingesetzt werden, wo eine Bedürfnisbefriedigung durch Bereitstellung von Gütern am produktivsten und absatzsichersten erscheint. Wettbewerb schafft ferner Anreize zur Produkt- und Verfahrenserneuerung (= Innovation). Der Wettbewerb wirkt damit als ein Motor des technischen Fortschritts.

Wettbewerb hält auch die Marktmacht einzelner Unternehmen in Grenzen und schafft damit für die Kunden die Möglichkeit, Güter zu vernünftigen Preisen zu erwerben (Verhinderung des Preisdiktats zu Lasten der Nachfrager).
Bild 1.12: Wettbewerb zwischen Unternehmen

1 Siehe hierzu auch:
Vry, W.: Volkswirtschaftslehre. Kiehl-Verlag, Ludwigshafen 2011.
WEIS, Ch.: Marketing. NWB-Verlag, Herne 2012.
WOLL, A.: Volkswirtschaftslehre. Verlag Vahlen, München 2011.