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1.2 Märkte
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1.2.5
Wettbewerb auf Märkten |
Mkt 1250 [1/2] |
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a) Begriffsbestimmung |
Wettbewerbsfreiheit ist eines der Grundprinzipien
einer marktwirtschaftlichen Ordnung, insofern sind Markt
und Wettbewerb untrennbar miteinander verbunden. Die
Ausarbeitung wirksamer Wettbewerbs-Strategien bildet einen
Hauptgegenstand des Marketings im Bereich der privaten
Unternehmen, aber auch im Bereich öffentlicher
Verwaltungen, der Universitäten und Hochschulen und in
weiteren Dienstleistungsbereichen. Was kennzeichnet nun
den "Wettbewerb" und welche Funktionen übt er aus? |
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Wettbewerb im wirtschaftlichen
Sinne charakterisiert eine Situation, in der
Unternehmen (und andere Anbieter) auf dem Markt
mit dem Einsatz unterschiedlicher Mittel um das
Erreichen gleicher oder ähnlicher Ziele ringen.
Das Erreichen eines definierten Zieles ist aber -
in der Regel - nur einem der Wettbewerber möglich.
Dadurch entsteht für alle Wettbewerber
Leistungsdruck, der zu Ergebnissen führt, die
unter anderen Umständen nicht oder nicht in
gleichem Maße erreicht werden würden.
Der
Wettbewerb in der Marktwirtschaft trägt dazu bei,
dass Produktionsfaktoren dort eingesetzt werden,
wo eine Bedürfnisbefriedigung durch Bereitstellung
von Gütern am produktivsten und
absatzsichersten erscheint. Wettbewerb
schafft ferner Anreize zur Produkt- und
Verfahrenserneuerung (= Innovation). Der
Wettbewerb wirkt damit als ein Motor des
technischen Fortschritts.
Wettbewerb hält
auch die Marktmacht einzelner Unternehmen
in Grenzen und schafft damit für die Kunden die
Möglichkeit, Güter zu vernünftigen Preisen zu
erwerben (Verhinderung des Preisdiktats zu Lasten
der Nachfrager). |
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Bild 1.12: Wettbewerb zwischen Unternehmen |
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Siehe hierzu auch: |
Vry, W.: Volkswirtschaftslehre.
Kiehl-Verlag, Ludwigshafen 2011. |
WEIS, Ch.: Marketing.
NWB-Verlag, Herne 2012. |
WOLL, A.: Volkswirtschaftslehre.
Verlag Vahlen, München 2011. |
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