4.2  Marktpreisbildung
4.2.4 Staatliche Eingriffe in den Preismechanismus Mkt 4241 [2/3]
b) Festlegung von Höchstpreisen
Betrachten wir zunächst die staatlich verordnete Festlegung von Höchstpreisen für bestimmte Güter.1

Ein staatlich festgelegter Höchstpreis ist ein Preis, der zwar unterschritten, jedoch nicht überschritten werden darf.
Eine solche Preisfestlegung erfolgt vor allem aus sozialpolitischen Erwägungen heraus, so dass bei diesem Vorgehen die Nachfrager bevorteilt werden.

Beispiele: Mietpreise bei Sozialwohnungen, Gebühren des grenzüberschreitenden Telefonierens per Handy u. a.

Die Festlegung von Höchstpreisen macht aber nur Sinn, wenn diese unterhalb der sich sonst herausbildenden Marktpreise liegen.
Konsequenz ist dann meist, dass sich einige Anbieter vom Markt zurückziehen, weil hier keine oder nur geringe Gewinne erzielt werden können oder dass sie weitere Maßnahmen zur Senkung des eigenen Kostenniveaus vornehmen müssen..

Um Höchstpreise zu umgehen, kann sich ein sog. "schwarzer Markt" herausbilden, auf dem die betreffenden Güter über dem Höchstpreis angeboten und auch nachgefragt werden (siehe auch Bild 4.12).
Bild 4.12: Wirkung von Höchstpreisen
Die Höchstpreisfestsetzung ist eine marktwirtschaftlich nicht konforme Maßnahme, da sie mit vielen unerwünschten Begleiterscheinungen verbunden ist.
Es wäre in der Regel günstiger, durch Entlastungen auf der Kostenseite das Angebot zu fördern.

1 Siehe hierzu auch:
KRAUSE, G./KRAUSE, B.: Die Prüfung der Fachwirte. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Kiehl-Verlag, Ludwigshafen 2012.
Vry, W.: Volkswirtschaftslehre. Kiehl-Verlag, Ludwigshafen 2011.
WOLL, A.: Volkswirtschaftslehre. Verlag Vahlen, München 2011.