3.5  Wissenstests zum Kapitel 3    
3.5.1   Aussagen (JA/NEIN) Mkt 3510 [1/4]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den in Kapitel 3 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1. Der Kunde K. hat ein neues Notebook gekauft, das als ausgewiesenes Markenprodukt ein besonderes Design aufweist, allerdings im Preis recht hoch lag.
Die hier genannten Merkmale sind typisch für die Bestimmung des Notebooks als Kernprodukt.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
zu den Merkmalen, die das Kernprodukt eines Erzeugnisses repräsentieren gehört primär der Gebrauchswert des Erzeugnisses, also die Nützlichkeit für den Kunden in der Anwendung.
Das Design des Notebooks und der Hinweis auf ein Markenprodukt gehört sicherlich nicht zum ursächlichen Gebrauchswert. Diese Merkmale sind dem Erzeugnis als Regelprodukt zuzurechnen.
2. Als "Up-selling" werden im E-Commerce jene Angebote bezeichnet, die dem Kunden ein "Aufrüsten" eines Hauptproduktes mit weiteren Zusatzeinrichtungen ermöglichen.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
JA ist richtig!
Typisches Beispiel: Sie können über Internet nicht nur einen Computer in einer bestimmten, von Ihnen zu bestimmenden Konfiguration kaufen, sondern hierzu diverse Zusatzeinrichtungen (Drucker, Scanner, digitale Kamera u. a.) erwerben. Das macht den Vorteil eines guten Online-Shops aus.
3.

Ein Unternehmer verkauft das Produkt P-X zum Preis von 100,00 EUR/ME. Die Herstellung des Produkts verursacht 55,00 EUR/ME direkt zurechenbare Material- und Lohnkosten und 10,00 EUR Gemeinkosten. Es sind ferner 5,00 EUR/ME direkte Vertriebskosten und weitere 10,00 EUR Gemeinkosten zu verrechnen. Als produktbezogenen Deckungsbeitrag ermittelt der Unternehmer den Betrag von 40,00 EUR/ME.

Ist dieser Wert sachlich richtig?
JA ist richtig!
Der produktbezogene Deckungsbeitrag db ergibt sich aus der Differenz von Verkaufspreis (hier 100,00 EUR/ME) und allen direkt zurechenbaren (variablen) Kosten (hier 55,00 plus 5,00 EUR/ME). Die Gemeinkosten sind als Fixkosten anzusehen und daher nicht in die Berechnung des db einzubeziehen.
4.

Der Kunde K. hat einen neuen Computer gekauft und sich diesen von der Liefer-Firma auch funktionsbereit einrichten lassen. Nach drei Tagen stellt er fest, dass offenbar das CD-ROM-Laufwerk defekt ist, weil nach dem Einlegen einer CD-ROM das Laufwerk sofort blockiert. Der Kunde K. ist nun der Auffassung, dass hier ein Fall von Produkthaftung vorliegt.

Ist die Auffassung des Kunden sachlich richtig? 

NEIN ist richtig denn
im betrachteten Fall geht es nicht um Produkthaftung, sondern um einen Gewährleistungsanspruch. Das defekte CD-ROM-Laufwerk muss durch ein funktionsfähiges Laufwerk ausgewechselt werden (Nacherfüllung). Eine Produkthaftung würde nur dann zutreffen, wenn durch das defekte Laufwerk eine kostbare CD zerstört worden wäre. Dann wäre die zerstörte CD Gegenstand eines Schadenersatzanspruches aus der Produkthaftung.
5.

Das Unternehmen BellaFix KG nimmt für sich in Anspruch, im Zielmarkt ZM Segmentführer bei Herrenanzügen zu sein. Dies stimmt insofern, weil das Unternehmen die Herrenanzüge preiswert anbietet und dadurch hohen Marktanteil erreicht.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
um in einem Zielmarkt Segmentführer zu sein, muss das betreffende Unternehmen bei einem niedrigen Marktanteil hohe Werte für die Kennzahl ROI ausweisen, was durch besondere Qualitätsprodukte im oberen Preissegment erreicht werden kann.
Anzahl richtiger Antworten:

0