1.2  Märkte  
1.2.6   EU-Binnenmarkt Mkt 1260 [1/2]
a) Entstehung und Merkmale des EU-Binnenmarktes
Unter einem Binnenmarkt ist jener Bereich der relevanten Umwelt zu verstehen, innerhalb dessen die mit dem Austauschprozess verbundenen Ströme von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ohne Behinderung durch Grenzkontrollen oder Zoll- bzw. Handelsschranken gestaltet und realisiert werden können.
Neben der Zollhoheit ist für einen Binnenmarkt - vom Grundgedanken her - eine einheitliche Gesetzgebung und eine einheitliche Währung charakteristisch.
Der Begriff Binnenmarkt wird sowohl für den Wirtschaftsraum eines Landes (innerhalb seiner Staatsgrenzen) als auch für den Wirtschaftsraum der Europäischen Union (EU-Binnenmarkt) verwendet.

Die Entwicklung des EU-Binnenmarktes hat seinen Ausgangspunkt in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951: Die 6 Länder Belgien, BR Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Italien bildeten eine länderübergreifende Kooperation auf dem Gebiet der Schwerindustrie (Montanunion).
Daraus entwickelte sich später die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Gründung 1957). Mit dem Beitritt weiterer Länder (Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien) entstand entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag von Maastricht (1992) der Europäische Binnenmarkt, der offiziell zum 01.01.1993 startete.
Der Europäische Binnenmarkt umfasst außer den derzeit 28 EU-Mitgliedsländern auch die Länder Island, Norwegen und Liechtenstein, die mit den EU-Ländern den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bilden (siehe Bild 1.13).
Bild 1.13: EU-Binnenmarkt
Die Vorteile dieses einheitlichen Binnenmarktes sind mit der Einführung der einheitlichen Währung, dem EURO, und der unwiderruflichen Festschreibung der Umrechnungskurse zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) erschlossen werden.

Für die Entwicklung des EU-Binnenmarktes trägt die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission eine hohe Verantwortung.1

1 Siehe hierzu:
Link: EU-Binnenarkt.