1.1  Bedürfnisse, Bedarf, Güter  
1.1.3   Güter Mkt 1130 [1/3]
a) Begriffsbestimmung
Die Befriedigung von individuellen oder kollektiven Bedürfnissen und damit die Deckung eines vorhandenen Bedarfs erfolgt bekanntlich über die Herstellung, die Beschaffung und/oder den Erwerb von mehr oder weniger knappen Gütern.1
Als Güter bezeichnen wir alle Mittel, die geeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Dabei ist zwischen freien Gütern und den eigentlichen Wirtschaftsgütern zu unterscheiden.

Als freie Güter werden alle Mittel zur Bedürfnisbefriedigung bezeichnet, die (noch) unbegrenzt zur Verfügung stehen und somit ohne Aufwand (als Gegenleistung) genutzt werden können (Beispiele: Luft, Sonnenlicht).

Wirtschaftsgüter sind demgegenüber all jene Güter, die das Ergebnis der Leistungserstellung in einem Arbeitsprozess sind.
Wirtschaftsgüter sind knappe Güter.

Es kann sich hierbei um Sachgüter, Dienstleistungen, marktlich verwertbare Rechte sowie um Informationen handeln (siehe Bild 1.06).
Bild 1.06: Einteilung der Güter
Güter lassen sich aus volkswirtschaftlicher Sicht aber auch nach anderen Kriterien systematisieren (siehe Folgeseite).

1 Siehe auch:
Vry, W.: Volkswirtschaftslehre. Kiehl-Verlag, Ludwigshafen 2011.
WOLL, A.: Volkswirtschaftslehre. Verlag Vahlen, München 2011.