Exkurs: Absatzprozess [4/4] Zurück Schließen

Absatzabwicklung
Der vierte Komplex von Aufgaben im Absatzprozess bezieht sich schließlich auf die Absatzabwicklung (siehe Bild 1.15-4).

Gegenstand der Absatzabwicklung ist zunächst
  • die Erfüllung von Kaufverträgen durch Lieferung der bestellten Produkte,
  • die Realisierung von Vorhaben entsprechend der Spezifikation in den zugehörigen Werkverträgen sowie
  • die Fakturierung entsprechender Versandpapiere sowie von Zwischen- bzw. Abschlussrechnungen.
In diesen Prozess der Absatzabwicklung gehen vor allem die Entscheidungen zur Gestaltung
  • der Lagerhaltung von Fertigerzeugnissen (Bestandsmanagement),
  • der Vertriebswege (Distributionspolitik) in Einheit mit der Ausgestaltung der Absatzlogistik,
  • der Liefer- und Zahlungsbedingungen (Entgeltpolitik),
  • der Servicepolitik
und anderes mit ein.

Im weitesten Sinne gehört das Begleichen des Rechnungsbetrages (Inkasso) mit zur Absatzdurchführung.
Bild 1.15-4: Absatzabwicklung/td>
Aus betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht interessieren in diesem Zusammenhang die Klärung
  • der Übernahme der Vertriebskosten (Verpackungskosten, Versandkosten, Versicherungskosten u. a.) sowie
  • des Erfüllungsortes (im Kontext zu umsatzsteuerrechtlichen Aspekten).